Referenzkennzahl (Scheinwerfer)

Die Referenzkennzahl gibt die Helligkeit eines Fahrscheinwerfers für Fernlicht in cd/4300 (gerundet) wieder. Sie wird häufig als zusätzliche Angabe beim ECE-Prüfzeichen aufgeführt.

Übliche Angaben sind: 7,5 / 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5.

In Deutschland sind maximal 4 gleichzeitig eingeschaltete Fernscheinwerfer zulässig. Hierbei dürfen die addierten Referenzkennzahlen den Wert 100 nicht überschreiten.

Angabe der Referenzkennzahl auf einem Fahrscheinwerfer, hier mit einem Wert von 7.5.

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